(1) Stufe: Wir befinden uns aktuell in der „Warnstufe“ der Corona-Verordnung BW.
(2) Zugangsberechtigung: Für die Zugangsberechtigung zum Sportbetrieb (Trainer, Kinder, Eltern, Erwachsene Teilnehmer) gilt in dieser Stufe drinnen wie draußen: 3G (Geimpft, genesen oder getestet)
(3) Geimpft-Status: Für alle für Deutschland zugelassenen Impfstoffe gilt, dass für den vollständigen Impfschutz zwei Dosen erforderlich sind. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen 14 Tage vergangen sein, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Personen mit zusätzlicher Auffrischungsimpfung („Booster“) gelten natürlich auch als vollständig geimpft. Wer nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt ebenfalls als vollständig immunisiert.
(4) Genesenen-Status: Als genesen gilt eine Person, die eine zurückliegende Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachweisen kann (Nachweis mittels PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik). Dabei gilt für ungeimpfte Personen: Der positive Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. D.h. konkret: Ab einem Monat nach einem positiven Test gilt man für 2 weitere Monate als genesen, danach erlischt dieser Status, wenn er nicht durch eine Impfung aufgefrischt wird. Derzeit werden die digitalen Genesenennachweise teilweise aus technischen Gründen für 6 Monate ausgestellt, das ändert aber nichts an der maximalen Gültigkeit des Genesenenstatus in Deutschland von 90 Tagen. Die technischen Probleme sollen in Kürze behoben sein. Im Zweifel gilt das Datum des PCR-Tests und ab da dann 90 Tage.
(5) 3G-Kontrolle: Geimpft- und Genesenennachweis müssen elektronisch überprüft werden. Am Einfachsten geht dies über die CovPass / CovpassCheck Apps. Die Teilnehmer zeigen ihr Zertifikat in der CovPass-App vor (alternativ als Ausdruck in Papierform), der Trainer scannt den QR-Code mit der CovPassCheck App und prüft so deren Gültigkeit. Testnachweise können in elektronischer Form oder Papierform erbracht werden.
(6) Ausnahmen von 3G: Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zur KITA/KIGA oder Schule gehen, da sie dort regelmäßig getestet werden. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind ebenfalls von der 3G-Pflicht ausgenommen.
(7) Zusätzliche Selbst/Schnell-Tests: Die Infektionslage hat ihren Scheitelpunkt erreicht und sollte sich in den kommenden Wochen merklich entspannen. Nichtsdestotrotz sind die Infektionszahlen derzeit noch sehr hoch. Das Verlassen der Alarmstufe wurde ja durch eine Erhöhung der Grenzwerte erreicht und nicht durch eine extreme Verbesserung der Gesamtsituation. Daher gilt weiterhin die Empfehlung, sich – egal ob geimpft oder genesen – auf freiwilliger Basis einem Selbsttest vor der Teilnahme am Trainingsbetrieb zu unterziehen.
(8) Weitere Hygienemaßnahmen: Es gelten weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen: Hände waschen/desinfizieren, Abstand halten, Lüften, keine Teilnahme am Sportbetrieb mit erkältungstypischen Symptomen, etc.
(9) Eigene Regelungen im Ermessen des Trainers: Darüber steht es natürlich im Ermessen des Trainers weitere Regeln zum sicheren Sportbetrieb aufzustellen. Wichtig ist dabei nur, die Regelungen rechtzeitig und transparent an alle Teilnehmer zu kommunizieren.
Das soweit zum aktuellen Stand der Dinge. Sollte sich die Gesamtsituation wie erwartet weiter entspannen, wird es im März dann voraussichtlich die nächsten Lockerungen geben.